Hallo Freunde,
wer kann mir die folgenden zwei Fragen beantworten und zwar möglichst rechtssicher?
1. Die Firma JUWI hat in der Ord.Nr. 41550 Antrag 25 den Antrag auf Ausweisung eines Vorranggebietes für Windenergienutzung südl.
Langgöns-Cleeberg und im Antrag 26 für den Götzenstein im Jahr 2010 gestellt.
Warum wurden die Bürger von der Gemeinde Langgöns zu diesem Zeitpunkt nicht informiert und ist es richtig, das wir zu diesem Zeitpunkt noch ein Widerspruchsrecht gegen die Einführung des Planungshinweises gehabt hätten?
Wer hätte also Widerspruch gegen den Ausweis des Planungshinweises im Regionalplan stellen können?
2. Wie wir nun wissen hat sogar die Gemeinde Waldsolms über Ihren Gemeindevorstand selber einen Antrag auf Ausweisung eines Vorranggebietes für Windenergie östlich von Brandoberndorf gestellt. Ord. Nr. 12220 Antrag 13
Nachzulesen in der Synopse aller Anträge mit Kartenbezug, die uns dankenswerterweise von Donna Quixoata zur Verfügung gestellt wurde.
Hier nochmal der Link: http://www.rp-giessen.hessen.de/irj/ser ... 22222,true
Hat man hier die Bürger gefragt? Haben alle Fraktionen in Übereinstimmung diesen Antrag gestellt?
Ich wünsche mir sehr, das es Leute gibt, die mir diese Fragen beantworten können. Fragen kostet schließlich nichts, oder?
Gruß Robin Wood